Ab 01.01.2025 erhebt die Gemeinde Simmerath eine Übernachtungsabgabe von 5%. Diese Abgabe ist eine Pflichtabgabe an die Gemeinde und wird durch unsere Gäste bezahlt und von uns 1:1 an die Gemeinde weitergereicht.
Durch die Übernachtungsabgabe werden sowohl laufende Kosten, die der Qualitätssicherung der
touristischen Attraktionen dienen, als auch weitere Maßnahmen und Investitionen finanziert. Z.B.:
– Erhaltung/Ausbau von Rad- und Wanderwegen
– Errichtung und Instandhaltung von Rastmobiliar und Erlebnisorten
– Pflege von Grünanlagen und Außenraum
– Beiträge in regionale Tourismusorganisation
– Unterstützung und Durchführung von touristisch relevanten Veranstaltungen
– stetige Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur